Über mich
Kosten für Beratungs- & Therapiegespräche
Wie lange dauert eine Gesprächssitzung und was kostet diese? Ein Beratungs- & Therapiegespräch für Einzelne dauert in der Regel 60 Minuten, Paargespräche dauern erfahrungsgemäss 90 bis 120 Minuten. Die Kosten berechnen sich nach der Dauer des Gesprächs:
| 30 Minuten: | €40,00 |
|---|---|
| 60 Minuten: | €80,00 |
| 90 Minuten: | €120,00 |
| 120 Minuten: | €150,00 |
Was übernimmt die Krankenkasse?
Kinder und Jugendliche
Das Leben ist zu kostbar
um es dem Schicksal
zu überlassen, Baby!
Ich habe von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eine Abrechnungsgenehmigung für Verhaltenstherapie bei Kinder- und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr.
Bis zu dieser Altersgrenze genügt die Vorlage der Krankenkassenkarte oder einer Überweisung vom Arzt. Auch Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten bis zum 21. Lebensjahr.
Nach einem Erstgespräch erfolgt ggf. eine Anamneseerhebung. Ausführliche Diagnostik inkl. Testung und eventuell schließlich eine Indikation für eine Psychotherapie. Ich beantrage einen Konsiliarbericht, und es wird ein Gutachten für einen unabhängigen Gutachter erstellt.
Bei Bewilligung der Therapie durch den Versicherer sind für eine Langzeittherapie 45 Stunden für den Jugendlichen und 11 Stunden für die Beratung der begleitenden Bezugspersonen vorgesehen. Bei einer Kurzzeittherapie beträgt das Verhältnis 25:6.
Erwachsene
Mein Angebot für Erwachsene kann ich nur für Selbstzahler anbieten. Private Krankenversicherungen erstatten Ihnen die Kosten für eine Therapie unter bestimmten Umständen und je nach Art Ihres Versicherungsvertrags. Psychotherapie muss vorab beantragt werden! Hierzu ist aber in jedem Fall erforderlich:
- dass ein ausführlicher Antrag gestellt und begründet wird
- dass ärztlicherseits eine seelische Krankheit bei Ihnen diagnostiziert wird
- dass deswegen eine Psychotherapie ärztlich empfohlen wird
Schweigepflicht
Bedenken Sie bitte auch, dass es beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen erhebliche Risikozuschläge geben kann, wenn Sie angeben müssen, dass Sie einmal eine Psychotherapie gemacht haben. Da ich unter Schweigepflicht stehe, erfährt von mir ohne Ihr Einverständnis selbstverständlich niemand, dass Sie zu mir kommen oder gekommen sind. Dieser Umstand spricht durchaus für die private Abrechnung einer Therapie!
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